'APOLLO' Hundepension -
Geschäftsbedingungen - online Anmeldung
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Der Halter des Tieres (im weiteren Verlauf kurz 'Halter' genannt) versichert hiermit, dass das zur Betreuung angemeldete Tier gesund ist und keine offenen oder versteckten dem Halter bekannten
Krankheiten aufweist. Eine erfolgte 6-fach-Impfung gegen folgende Krankheiten wird durch Vorlage eines Impfbuchs nachgewiesen: Tollwut - Staupe - Hepatitis - Parvouirose - Leptouspirose -
Zwingerhusten. Die Impfungen liegen nicht länger als 12 Monate zurück und das Impfbuch verbleibt während des Aufenthaltes des Tieres in der Pension bei der 'APOLLO' Tierpension. Liegt der
Impfpass 3 Tage nach Pensionsbeginn nicht vor, wird die Impfung auf Kosten des Halters von der 'APOLLO' Tierpension veranlasst. Sollte das Tier während des Aufenthaltes in der Pension wegen einer
Erkrankung tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese durch einen von der 'APOLLO' Tierpension beauftragten Tierarzt durchgeführt. Alle gegebenenfalls zu treffenden medizinischen
Entscheidungen zum Wohl des Tieres werden mit einem Tierarzt oder einer tierärztlichen Klinik abgestimmt. Zusätzlicher Pflegeaufwand (z.B. Zubereitung von Schonkost oder regelmäßiges
Verabreichen von Medikamenten) werden gesondert berechnet.
Der Inhaber der 'APOLLO' Tierpension sichert dem Halter eine
ordnungsgemäße Unterbringung und Fütterung desTieres während des Aufenthaltes in der Pension zu. Für Beiß- und Deckschäden, für Verletzungen des Tieres und jegliche Art von Erkrankung während
oder nach dem Pensionsaufenthalt, übernimmt die 'APOLLO' Tierpension keine Haftung.
Für mitgebrachte Gegenstände, wie z.B. Spielzeug, Leinen, Decken und Körbe, übernimmt die 'APOLLO' Tierpension keine Haftung.
An- und Abreisetag werden voll berechnet. Zu zahlen ist der jeweils derzeitige gültige Pensionssatz.
Eine verbindliche Platzreservierung erfolgt erst nach Zahlung von 30 % des Pensionspreises. Wird die Pflege nicht in Anspruch genommen, wird dieser Betrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei
Pensionsbeginn sind weitere 30% zu zahlen. Der Rest ist bei Abholung des Tieres fällig. Wurde nicht im Voraus gebucht, sind bei Pensionsantritt 75% des Pensionspreises zu zahlen. Zusätzlicher
Pflegeaufwand (z.B. tägliches Bürsten, tägliches Gassigehen usw) wird gesondert berechnet.
Bei Beendigung des Aufenthaltes wird das Tier nur an den Halter oder (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Personalausweises) an dessen Beauftragten ausgehändigt.
Für den Fall, daß das Tier nicht binnen 10 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Pensionsdauer abgeholt wird, erklärt der Halter mit seiner Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen folgendes:
"Das Tier wird Herrn Uwe Bräuer mit der Maßgabe übereignet, dass er es an eine andere tierliebe Person weitergibt. Für die nicht gezahlten Kosten und Auslagen übernehme ich die volle Haftung". |
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